Freiheitseinschränkende Maßnahmen in der Pflege
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Geht es darum, unter Obhut stehende Menschen vor Schaden zu bewahren oder von Schädigungen abzuhalten, so stellt das Gesetz auch in der Fürsorgearbeit bestimmte Eingriffsrechte zu Verfügung. Besondere Sicherungsmaßnehmen sind dennoch immer Einschränkungen der persönlichen Rechte der betroffenen Person, ob es sich um einen Therapietisch an einem Rollstuhl handelt oder um eine gefahrenabwehrende vorübergehende Fixierung am Krankenbett. Sie unterliegen daher strengen Voraussetzungen und Kenntnis und Gebrauch der entsprechenden Rechtsgrundlagen sind daher ethisch wie juristisch geboten. Seitens des handelnden Personals zuweilen vorhandene und verständliche Unsicherheiten sollen mit dieser Veranstaltung so weit wie möglich minimiert werden.
Ziel:
Erlangung von Grundkenntnissen über die rechtssichere Anwendung, aber auch die Ethik und Geschichte der freiheitsentziehenden Maßnahmen.